Mieter verweigert notwendige Instandsetzung

News vom 26.05.2015

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15.04.2015 entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen auch dann kündigen kann, wenn der Mieter sich weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten zu dulden.


Wird dem Vermieter oder von ihm beauftragten Handwerkern der Zutritt zur Wohnung verwehrt, kann dies nach dem Bundesgerichtshof zu einer auf die Verletzung von Duldungspflichten gestützten Kündigung berechtigen.


Insbesondere sei eine Kündigung nicht erst dann möglich, wenn der Mieter einen gerichtlichen Duldungstitel missachtet habe, wie teilweise vertreten worden ist. Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen können für die Erhaltung des Mietobjekts von wesentlicher Bedeutung sein, so dass ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Vermieters an der schnellen Durchführung solcher Maßnahmen bestehe.


Im Einzelfall sei daher zu prüfen, wie umfangreich und dringend die durchzuführenden Arbeiten sind und welche Beeinträchtigungen hieraus für den Mieter entstehen können. Überwiegt das Interesse des Vermieters an der alsbaldigen Durchführung der Arbeiten und verweigert der Mieter den Zutritt, stelle dies einen Kündigungsgrund dar.